Bei der Gebührenfindung sind wir - wie jeder Steuerberater und auch jede Steuer-beratungsgesellschaft an die Vorschriften der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) gebunden. Diese StBVV enthält für nahezu jeden Fall eine Gebühr bereit. In der Regel richtet sich diese nach dem sog. Wert des Interesses, für einige genau definierte Fälle ist die Abrechnung nach Zeithonorar vorgesehen.
Ein wichtiger Aspekt für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit sind transparente Gebühren. Es gelten unsere AGB. Bitte benutzen Sie die Gebührenrechner zur Berechnung der Gebühren für Privatpersonen und Unternehmer.
So wissen Sie schon zu Beginn der Zusammenarbeit, welche Gebühren für die Bearbeitung Ihrer Steuererklärungen und Ihren Abschluss auf Sie zukommen. Bei der Verwendung der Gebührenrechner gelten die AGB Gebührenrechner.
Die Kosten für die Erstellung Ihrer Finanzbuchhaltung entnehmen Sie bitte der Preisliste Finanzbuchhaltung. Hierbei handelt es sich um eine überschlägige Berechnung. Maßgebend ist ausschließlich das von uns persönlich erstellte Angebot, in dem sämtliche Aspekte Ihres Steuerfalls berücksichtigt werden.
Sie bevorzugen es, sich mit Menschen zu unterhalten und nicht mit Maschinen? Selbstverständlich stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönlichen Gespräch zur Verfügung. Hierbei können wir auch die einzelnen Leistungen definieren und die daraus entstehenden Gebühren erläutern. Wir freuen uns auf das Gespräch.
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