Ein Gutes Gewissen ist ein sanftes Ruhekissen

An dieser Volkswahrheit ist einiges dran. Denn trotz eines vorhandenen Unrechtbewusstseins ist der Eine oder Andrere gegenüber dem Finanzamt nicht immer so ganz ehrlich uns verschweigt Dieses und Jenes. Das hat zur Folge, dass Berichte über angekaufte Steuer-CD´s oder bekannt gewordenen Fälle von Steuerhinterziehung beim Einzelnen ein ungutes Gefühl auslösen, ob das denn auf Dauer gutgehen kann.

Die Erfahrung zeigt, dass es dem Einzelnen durchaus besser geht, wenn er den Schritt zurück in die Steuerehrlichkeit gegangen ist.


Beratung zur Selbstanzeige

Den ersten Schritt haben Sie bereits erfolgreich gemacht: Sie setzen sich mit dem Thema Selbstanzeige auseinander!

Eine Selbstanzeige muss sorgfältig vorbereitet sein, damit die strafbefreiende Wirkung erzielt werden kann. Hierzu sind häufig Sachverhalte aufzuklären, die bereits viele Jahre zurück liegen. Wir helfen Ihnen dabei und erarbeiten mit Ihnen zusammen die zu erklärenden Vorgänge, die notwendig sind, damit Sie zukünftig wieder ruhig schlafen können.

Wenn alle Sachverhalte aufgeklärt sind und die Zaheln auf dem Tisch liegen, fertigen wir die Selbstanzeige und reichen diese beim zuständigen Finanzamt ein. Die folgende Korrespondenz mit dem Finanzamt führen wir für Sie, wobei Sie über alles auf dem Laufenden gehalten werden.


Die Kosten einer Selbstanzeige

Durch die Selbstanzeige enstehen natürlich Beratungsgebühren. Diese sind durch die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) vorgegeben und richten sich nach der Höhe des Interesses.

Auch bei der Selbstanzeige gilt unser Grundsatz der Gebührentransparenz. Das bedeutet, dass Sie vorher wissen, welche Gebühren entstehen.

Eine Zusammenfassung der einschlägigen Vorschriften der Steuerberatervergütungsverordnung finden Sie hier.

Die in Ihrem konkreten Einzelfall entstehenden Gebühren teilen wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch mit.