Hier werden wir aktuelle Schreiben und Veröffentlichungen aus dem Bundesfinanz-Ministerium zusammenstellen. Schauen Sie doch gelegentlich mal wieder rein...
zum 01.01.2025 wir die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung grundlegend neugestaltet. Alles Wissenswerte finden Sie in der Mandanteninfo hierzu.
zwischen dem 01. Juli und dem 31. Oktober 2022 haben sämtliche Haus-, Wohnungs-, und Grundstückseigentümer eine Feststellungserklärung für Zwecke der Grundsteuer auf den 01.01.2022 elektronisch einzureichen. Unsere Mandanteninformation dazu finden Sie hier.
Gerne sind wir Ihnen hierbei behilflich
Wenn in Ihrem Steuerbescheid Zinsen zu Gunsten der Finanzverwaltung festgesetzt wurden, ist es zu empfehlen, den Bescheid "offen" zu halten. Sprechen Sie uns hierzu an.
Die Corona-Überbrückungshilfe III Plus kann noch bis zum 31.03.2022 beantragt werden. Die Schlussabrechnung für die abgelaufenen Hilfsprogramme kann noch bis zum 31. Dezember 2022 vorgenommen werden.
Steuerentlasungsgesetz 2022 beschlossen